Durch die Ehe des Eustache de Saint Omer mit Jolente de Herlin wurden laut der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" (Carpentier) lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Familien de Saint Omer und de Herlin wegen der oberen Gerichtsbarkeit in den Herlin'schen Besitzungen beendet. Die Ansprüche der Familie de Saint Omer waren augenscheinlich daher abgeleitet, dass beide Familien denselben Stammvater hatten (Hoston I de Saint Omer).
Die vorgenannten Erbstreitigkeiten brachen aber kurze Zeit später erneut aus, als Bauduin III de Herlin, der Neffe von Jolente de Herlin, mehrere Prozesse gegen seinen Onkel (Ehemann der Jolente) Eustache de Saint Omer führte. Hierzu bei Carpentier das Zitat: "Dank der Beratung und der Überzeugungskraft ihrer Verwandten und Freunde versöhnten sie sich schließlich unter der Bedingung, dass der genannte Bauduin seiner Tante väterlicherseits und Ehefrau des Eustache, Jolente de Herlin, auf immer das Herrschaftsgebiet Herlin mit allen dazugehörigen Ländereien abtrete", (S. 144).
ANMERKUNG:
Diese Aussagen beruhen ausschließlich auf der "Genealogie der sehr alten und sehr noblen Familie de Herlin" ( Autor Carpentier). Sie sind nicht durch andere Quellen bestätigt.