Hayo II Unken (Uniken)Alter: 50 Jahre1430–1480
- Name
- Hayo II Unken (Uniken)
- Vornamen
- Hayo II
- Nachname
- Unken
- Namens-Suffix
- (Uniken)
Geburt | um 1430 30 30 |
Geburt einer Schwester | Awa Unken um 1435 (Alter 5 Jahre) |
Heirat | Diese Familie ansehen um 1460 (Alter 30 Jahre) |
Geburt eines Sohns #1 | Hayo III (eigentlich: Hayko) Unken um 1465 (Alter 35 Jahre) |
Tod einer Schwester | Awa Unken vor 1470 (Alter 40 Jahre) |
Beruf | Erbauer der Unkenburg (später Harderwykenburg) zu Leer und Besitzer der zugehörigen Ländereien. Hayo nannte sich "Hovetling tho Lier" (Häuptling zu Leer). Notiz: Hayo II Unken begann etwa 1470 (auf den Ukena'schen Liegenschaften) mit dem Bau der Unkenburg. |
Beschreibung | ANMERKUNG ZUR ABSTAMMUNG Notiz: Die Abstammung des Hayo II Unken (Uniken) ist nicht absolut schlüssig nachgewiesen. Von den Chronisten werden drei verschiedene Abstammungsversionen angegeben.
VERSION 1:
Hayo Unken ist der Sohn des Bolo Ripperda und der Hille Wigboldus. In diesem Falle wäre er der Neffe von Ulskea Ukena, einer Tochter des Leeraner Häuptlings Focko Ukena, gewesen.
Legt man diese Abstammungsversion zugrunde, wäre er zu Hayo II Unken in Leer geworden, weil ihm sein Vetter Hayo Uniken II Ripperda (der Sohn des Unico II Ripperda und der Ulskea Focken Ukena) die möglicherweise von diesem erbaute Unkenburg zu Leer als dessen "Statthalter" überließ.
Anmerkung:
Gräfin Theda von Ostfriesland bezeichnet Hayo Unken als "Neve" (nieddt.: Vetter und auch Neffe). In vorliegenden Fall wäre Hayo Unken II ein Vetter 2. Grades von Gräfin Theda gewesen.
VERSION 2:
Hayo Unken ist der Sohn des Unico II (Unke) Ripperda und der Ulskea Focken Ukena (und damit ein Enkel des Focko Ukena). Dieser Version steht der Fakt entgegen, dass Unico II Ripperda zwar einen Sohn namens Hayo Uniken Ripperda hatte, dass dieser Hayo - gemäß Ripperda-Chronik - jedoch KEINEN Sohn namens Hayo hatte, so dass die Reihe der Hayos (als Besitzer der Unkenburg) hier unterbrochen wird.
Es ist außerdem bemerkenswert, dass im Zusammenhang mit Hayo Unken niemals erwähnt wird, dass er Täger eines Freiherren-Titels war. Dieser hätte ihm jedoch (seit anno 1474) als direktem Nachkommenvon Unico II Ripperda zugestanden.
VERSION 3:
Hayo I Unken ist der Sohn von Hayo Uniken Ukena und dessen Ehefrau Adda Tammena tho Jemgum und somit ein Enkel von Unico Ukena (von Leer), Probst zu Weener (siehe hierzu Datenbank).
Der genannte Unico Ukena (von Leer), Probst zu Weener, war ein Bruder des Focko Ukena.
Insofern ist auch in dieser Abstammungsversion ein Bezug zum Hause Ukena gegeben und es hätte damit ein Anspruch auf die Ukena'schen Liegenschaften in Leer bestanden.
Anmerkung:
Gräfin Theda von Ostfriesland bezeichnet Hayo Unken als "Neve" (nieddt.: Vetter und auch Neffe). Auch bei der vorliegenden Abstammungsversion Nr. 3 wäre - wie in Abstammungsvariante Nr. 1 - Hayo II Unken ein Vetter 2. Grades von Gräfin Theda gewesen.
KOMMENTAR:
Für die vorliegende elektronische Ahnentafel der Familie Herlyn wurde für Hayo II Unken die Abstammungsversion Nr. 3 gewählt, weil sie von den Generationenfolgen logisch ist und dadurch einen gewissen Glaubhaftigkeitgezug hat.
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Tod | nach 1480 (Alter 50 Jahre) |
Familie mit Eltern |
Vater |
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Mutter |
Adda Tammena tho Jemgum Geburt: um 1400 35 30 Tod: |
Heirat: — |
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er selbst |
Hayo II Unken (Uniken) Geburt: um 1430 30 30 Tod: nach 1480 |
6 Jahre jüngere Schwester |
Awa Unken Geburt: um 1435 35 35 Tod: vor 1470 |
Hayo II Unken (Uniken) + … … |
er selbst |
Hayo II Unken (Uniken) Geburt: um 1430 30 30 Tod: nach 1480 |
Heirat: um 1460 — |
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6 Jahre Sohn |
Hayo III (eigentlich: Hayko) Unken Geburt: um 1465 35 Tod: um 1537 |
Beruf | Hayo II Unken begann etwa 1470 (auf den Ukena'schen Liegenschaften) mit dem Bau der Unkenburg. |
Beschreibung | Die Abstammung des Hayo II Unken (Uniken) ist nicht absolut schlüssig nachgewiesen. Von den Chronisten werden drei verschiedene Abstammungsversionen angegeben.
VERSION 1:
Hayo Unken ist der Sohn des Bolo Ripperda und der Hille Wigboldus. In diesem Falle wäre er der Neffe von Ulskea Ukena, einer Tochter des Leeraner Häuptlings Focko Ukena, gewesen.
Legt man diese Abstammungsversion zugrunde, wäre er zu Hayo II Unken in Leer geworden, weil ihm sein Vetter Hayo Uniken II Ripperda (der Sohn des Unico II Ripperda und der Ulskea Focken Ukena) die möglicherweise von diesem erbaute Unkenburg zu Leer als dessen "Statthalter" überließ.
Anmerkung:
Gräfin Theda von Ostfriesland bezeichnet Hayo Unken als "Neve" (nieddt.: Vetter und auch Neffe). In vorliegenden Fall wäre Hayo Unken II ein Vetter 2. Grades von Gräfin Theda gewesen.
VERSION 2:
Hayo Unken ist der Sohn des Unico II (Unke) Ripperda und der Ulskea Focken Ukena (und damit ein Enkel des Focko Ukena). Dieser Version steht der Fakt entgegen, dass Unico II Ripperda zwar einen Sohn namens Hayo Uniken Ripperda hatte, dass dieser Hayo - gemäß Ripperda-Chronik - jedoch KEINEN Sohn namens Hayo hatte, so dass die Reihe der Hayos (als Besitzer der Unkenburg) hier unterbrochen wird.
Es ist außerdem bemerkenswert, dass im Zusammenhang mit Hayo Unken niemals erwähnt wird, dass er Täger eines Freiherren-Titels war. Dieser hätte ihm jedoch (seit anno 1474) als direktem Nachkommenvon Unico II Ripperda zugestanden.
VERSION 3:
Hayo I Unken ist der Sohn von Hayo Uniken Ukena und dessen Ehefrau Adda Tammena tho Jemgum und somit ein Enkel von Unico Ukena (von Leer), Probst zu Weener (siehe hierzu Datenbank).
Der genannte Unico Ukena (von Leer), Probst zu Weener, war ein Bruder des Focko Ukena.
Insofern ist auch in dieser Abstammungsversion ein Bezug zum Hause Ukena gegeben und es hätte damit ein Anspruch auf die Ukena'schen Liegenschaften in Leer bestanden.
Anmerkung:
Gräfin Theda von Ostfriesland bezeichnet Hayo Unken als "Neve" (nieddt.: Vetter und auch Neffe). Auch bei der vorliegenden Abstammungsversion Nr. 3 wäre - wie in Abstammungsvariante Nr. 1 - Hayo II Unken ein Vetter 2. Grades von Gräfin Theda gewesen.
KOMMENTAR:
Für die vorliegende elektronische Ahnentafel der Familie Herlyn wurde für Hayo II Unken die Abstammungsversion Nr. 3 gewählt, weil sie von den Generationenfolgen logisch ist und dadurch einen gewissen Glaubhaftigkeitgezug hat.
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